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GFT-Bayern 83119 Obing Obüzstr. 11 Tel. 08624 / 8759700 |
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Gesellschaft für angewandte Friedhofstechnik
Standsicherheitsüberprüfung von Grabanlagen
Friedhofsplanung und Bedarfsermittlung
Friedhofüberwachung
Schadensermittlung an Grabanlagen
Ausbildung zum Fachprüfer
Fortbildungsseminare für Fachprüfer
Wirtschaftskostenberechnung
Die GFT - Bayern stellt sich vor:
Die Gesellschaft für angewandte Friedhofstechnik Bayern hat es sich zur Aufgabe gemacht, Dienstleistungen für das allgemeine und technische Spektrum des Friedhofes, den Friedhofsbetreibern und den Grabnutzungsberechtigten professionell anzubieten.
Es ist unser höchstes Gebot allen Ansprüchen gegenüber unserem Auftraggeber gerecht zu werden.
Die Mitarbeiter der GFT-Bayern sind ausgewählte Fachkräfte aus allen Bereichen des Friedhofwesens. So kann z.B. nur unter Vorlage eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses ein Bewerber zur Fachkundeprüfung zugelassen werden.
Durch Seminare und Schulungen werden alle Mitarbeiter der GFT-Bayern laufend weitergebildet. Für die Grabsteinprüfer ist der jährliche Wiederholungslehrgang Pflicht. Nur so ist es uns möglich, einen sehr hohen Standart zur Qualitätssicherung zu halten.
Wir sind aber auch auf die Hilfe der Friedhofsbetreiber und der Grabnutzungsberechtigten angewiesen. nur durch praxisorientierte Aussagen ist es uns möglich, immer neue Erkenntnisse zu gewinnen und damit unsere Leistungen ständig zu verbessern.
Standsicherheitsüberprüfung der Grabanlagen
Die jährliche Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale wird sowohl von der Garten-Bauberufsgenossenschaft wie auch von den Haftpflichtversicherern gefordert.
Die Notwendigkeit der Überprüfung ist eine Vorsorgemaßnahme um Verletzungen und Todesfälle durch umgestürzte Grabmale zu vermeiden.
Es ist Pflicht und Aufgabe des Friedhofbetreibers einmal jährlich, nach der Frostperiode, die Überprüfung der Grabmale durch Fachkundige ausführen zu lassen. Auch die Prüfung mit Prüfgeräten muss durch den Fachkundigen erfolgen. Das Prüfgerät ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
Die Überprüfung jeder einzelnen Grabanlage muss sachlich und fachlich schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation wird bei eventuellen Rechtsverfahren vor Gericht als Beweis verwendet. Bei nichtfachkundiger Prüfung ist eine glaubwürdige Beweislast sehr schwer zu erbringen.
Die Prüfer der GFT-Bayern prüfen die Grabanlagen nach den Vorgaben der Gartenbau Berufsgenossenschaft ( VSG 4.7 Anlage 1.P.11 ) und nach den Vorgaben der BADK unter Anwendung der Richtlinie für die Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks. Alle Prüfer der GFT sind fachkundig ausgebildet und ausweispflichtig.
Die GFT-Bayern ist als Gesellschaft für angewandte Friedhofstechnik berechtigt eine in allen Bereichen beweisbare Dokumentation Ihrer Grabanlagen zu erstellen. Ihre Verkehrssicherungspflicht ist damit erfüllt
Planungen
Die Planung neuer Friedhöfe und die Umgestaltung oder Sanierung bestehender Friedhöfe ist unser Spezialgebiet.
Sowohl für die Planung von Friedhöfen als auch für die Planung und Gestaltung von Aussegnungshallen sind wir in der Beratung und Ausführung kompetent.
Durch unser Architekten- und Techniker- Team sind wir in der Lage, fast jedes Problem rund um den Friedhof zu lösen.
Die Erstellung von Mustersatzungen und Berechnungen der Friedhofsgebühren ist für uns jederzeit möglich. Auch stehen wir Ihnen gerne zur Erstellung von Gestaltungssatzungen für Grabmale zur Verfügung.
Bedarfsermittlungen
Auf vielen alten Friedhöfen wird es zu "eng".
In den Grabreihen stehen oft verschachtelt Grabanlagen und die Wege sind für ein wirtschaftliches Arbeiten, sowohl für Bestatter als auch für Steinmetze nicht tragbar. Auch durch frühere kommunale Planungsfehler bei Siedlungsausweisen oder Baugebieten wurde die letzte Ruhestätte schlichtweg vergessen.
Oft werden jetzt verzweifelt nach verwertbaren Grundstücken gesucht oder dubiose Maßnahmen zur Friedhofserweiterung oder Umstrukturierung ergriffen, die in einer gewaltigen Kostenexplosion enden können oder nicht den gewünschten Erfolg bringen.
Die GFT-Bayern ist hier mit einem speziellen Analyseverfahren hilfreich. Bedarfsermittlungen sowie Bestandsaufnahmen werden von uns auf das genaueste überprüft, sodass den Friedhofsträgern und Grabnutzungsberechtigten letztendlich enorme Kosten erspart bleiben können.
Überwachung von Friedhöfen
Immer häufiger werden unsere Friedhöfe von Vandalen und Dieben aufgesucht.
Umgestürzte Grabsteine, verwüstete Gräber oder gestohlener Grabschmuck geben immer mehr Anlass zur konsequenten Überwachung.
Um diesem Vandalismus und dem vermehrten Diebstahl Einhalt zu gebieten, hat die GFT-Bayern ein über viele Jahre angesammeltes Wissen, dass dazu beiträgt, diesen Vandalen und Dieben das Handwerk zu legen.
Modernste Technik und sogar mittelalterliche Methoden werden von uns zielgerichtet eingesetzt, um den gewünschten Erfolg zu erreichen.
Helfen Sie mit, dass der Friedhof wieder das wird was er ursprünglich war - ein Ort der Ruhe und Würde, der Begegnung und der teilnahmsvollen Andacht unserer Verstorbenen.
Ausbildung zum Fachkundigen Grabsteinprüfer
In der V.S.G. 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft wird die jährliche Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale von Fachkundigen gefordert. Des weiteren verlangen die Haftpflichtversicherer der Friedhofsbetreiber z.B. ( BADK ) die jährliche Überprüfung der Grabsteine durch Fachkundige.
"Fachkundig ist wer über eine einschlägige Ausbildung sowie über Erfahrung und ausreichend Kenntnisse der fachpraktischen und fachtheoretischen Zusammenhänge verfügt."
Die GFT-Bayern bietet hierzu Kurse und spezielle Seminare an. In den Kursen werden sorgfältig alle Themen rund um das Grabmal erörtert. Die Kurse sind für die Fachkundigen-Prüfung Pflicht.
Mit Bestehen der Prüfung erhält der Teilnehmer seinen Dienstausweis, welcher die Fachkunde zur Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen bestätigt.
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Rentabilitätsberechung
Viele Friedhofsbetreiber sind gezwungen die Grabnutzungsgebühren zu erhöhen. Grund für diese Erhöhung sind in den meisten Fällen die so genannten Nebenkosten. Die größten Buchungsposten sind jedoch die Betriebskosten.
Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten zum Betrieb eines Friedhofes auf den Grabnutzungsberechtigten umgelegt werden. Tatsache ist auch, dass den Grabnutzungsberechtigten die Kosten für eine Grabstelle oft zu teuer sind.
Die Berechung eines Friedhofes obliegt immer den Gesichtspunkten der Gesamtwirtschaftlichkeit. Die Gesamtberechung der Wirtschaftlichkeit muss über eine Rentabilitätsberechung erstellt werden.
Die Rentabilitätsberechung zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines Friedhofes erfolgt nach den selben strengen Gesetzen wie die der Marktwirtschaft.
Nach Abschluss der Ermittlungen sollen die Kosten sowohl für den Betreiber als auch für den Grabnutzungsberechtigten nachvollziehbar nach unten korrigiert sein. Selbiges gilt auch im umgekehrten Prozedere.
Der Wirtschaftsprüfer der GFT-Bayern steht Ihnen für ein kostenloses Gespräch zur Verfügung.
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