GFT - Bayern

Gesellschaft für angewandte Friedhofstechnik

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Standsicherheitsüberprüfung der Grabanlagen:

Die jährliche Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale wird sowohl von der Garten-Bauberufsgenossenschaft wie auch von den Haftpflichtversicherern gefordert.

Die Notwendigkeit der Überprüfung ist eine Vorsorgemaßnahme um Verletzungen und Todesfälle durch umgestürzte Grabmale zu vermeiden.

Es ist Pflicht und Aufgabe des Friedhofbetreibers einmal jährlich, nach der Frostperiode, die Überprüfung der Grabmale durch Fachkundige ausführen zu lassen. Auch die Prüfung mit Prüfgeräten muss durch den Fachkundigen erfolgen. Das Prüfgerät ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben.

Die Überprüfung jeder einzelnen Grabanlage muss sachlich und fachlich schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation wird bei eventuellen Rechtsverfahren vor Gericht als Beweis verwendet. Bei nichtfachkundiger Prüfung ist eine glaubwürdige Beweislast sehr schwer zu erbringen.

Die Prüfer der GFT-Bayern prüfen die Grabanlagen nach den Vorgaben der Gartenbau Berufsgenossenschaft ( VSG 4.7 Anlage 1.P.11 ) und nach den Vorgaben der BADK unter Anwendung der Richtlinie für die Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks. Alle Prüfer der GFT sind fachkundig ausgebildet und ausweispflichtig.

Die GFT-Bayern ist als Gesellschaft für angewandte Friedhofstechnik berechtigt eine in allen Bereichen beweisbare Dokumentation Ihrer Grabanlagen zu erstellen. Ihre Verkehrssicherungspflicht ist damit erfüllt

© 2004 GFT-Bayern, Josef Mehlhart und OCT-Internetservice, Christopher v. der Osten